Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist aufgrund bestehender Altverträge und anderer Gegebenheiten in vielen Fällen eine Optimierung möglich. Jedoch werden Kunden von privaten Krankenversicherungen bei Wechselwunsch oftmals nicht offen und umfassend beraten. Gemäß §204 VVG setzen sich die Versicherungsexperten von AMAVEST für einen günstigeren Krankenkassentarif bei gleichbleibenden Konditionen ein. Auch bereits angesammelte Alterungsrückstellungen werden im neuen Tarif angerechnet. Eine Kündigung ist dabei nicht nötig. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Auf diese Weise werden finanzielle Mittel frei, die direkt in den Goldsparplan von AMAVEST investiert werden können.
Entsprechend eines Urteils des Bundesgerichthofes vom 07. Mai 2014 (AZ IV ZR 76/11) ist nun auch nach mehreren Jahren ein Widerspruch gegen die Renten- und Lebensversicherung möglich, wenn Kunden bei Abschluss nachweislich nicht oder nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Bei Widerspruch wird die Lebensversicherung rückabgewickelt und der Kunde erhält sämtliche gezahlten Prämien zuzüglich einer angemessenen Verzinsung zurück. Diese Neuregelung bezieht sich auf Verträge, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 geschlossen wurden.
Die Versicherungsexperten von AMAVEST sind nicht nur in der Lage, bestehende Verträge zu optimieren, sondern auch der ideale Partner für: